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   LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23   

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LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23 (https://dejure.org/2024,1509)
LAG München, Entscheidung vom 26.01.2024 - 3 Ta 233/23 (https://dejure.org/2024,1509)
LAG München, Entscheidung vom 26. Januar 2024 - 3 Ta 233/23 (https://dejure.org/2024,1509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 145; RVG § 33
    Gegenstandswert, Prozesstrennung

  • IWW

    § 145 Abs. 1 ZPO, § ... 33 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 63 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, § 32 Abs. 2. S. 1 RVG, § 68 GKG, § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 145 ZPO, § 15 Abs. 2 RVG, § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 GKG, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 48 GKG, § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG, § 42 Abs. 2, 3, 3 GKG, § 33 Abs. 3 RVG, § 33 Abs. 9 RVG, § 3 Abs. 2 GKG, § 78 S. 3 ArbGG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    ZPO § 145 RVG § 33
    Gegenstandswert, Prozesstrennung

  • rewis.io

    Gegenstandswert, Prozesstrennung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 RVG, dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck des in § 33 RVG geregelten Verfahrens der "Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren" (vgl. LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 -).

    a) Die seit dem 01.06.2023 für Gegenstands- und Streitwertbeschwerden zuständige Kammer gibt die von ihr bisher vertretene Auffassung ausdrücklich auf, dass die Entscheidung des Erstgerichts vom Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler zu überprüfen ist und das Beschwerdegericht keine eigene hiervon unabhängige Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 50 f.).

    Dabei wird nicht verkannt, dass der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte nicht bindend ist (vgl. LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 52.).

  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    cc) Der Antrag zu V., 1. Spiegelstrich auf Einsichtnahme in die Personalakte ist mit 500, 00 EUR zu bewerten (vgl. LAG München, Beschluss vom 02.08.2023 - 3 Ta 142/23 - Rn. 33 f.).

    dd) Der Antrag zu VI. auf Auskunft gem. DS-GVO ist regelmäßig mit 500, 00 EUR zu berücksichtigen (vgl. LAG München, Beschluss vom 02.08.2023 - 3 Ta 142/23 - Rn. 19 ff.; vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -).

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    dd) Der Antrag zu VI. auf Auskunft gem. DS-GVO ist regelmäßig mit 500, 00 EUR zu berücksichtigen (vgl. LAG München, Beschluss vom 02.08.2023 - 3 Ta 142/23 - Rn. 19 ff.; vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -).

    ee) Der Antrag zu VII. auf Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten ist Teil des Auskunftsanspruchs und ist nicht gesondert zu bewerten (vgl. LAG München, Beschluss vom 16.11.2023 - 3 Ta 177/23 -).

  • ArbG München, 14.09.2023 - 24 Ca 279/20

    Unternehmenswert, Streitwertbeschlüsse, Wert des Streitgegenstandes,

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigen der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14.09.2023 - 24 Ca 279/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Mit Antrag vom 30.08.2023 beantragten die Prozessbevollmächtigten der Klägerin den Streitwert im hiesigen Verfahren 24 Ca 279/20 für die Kündigungsschutzanträge mit drei Bruttomonatsgehältern auf 12.547,17 EUR und als überschießenden Vergleichswert 1.375.500,00 EUR festzusetzen.

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    § 15 Abs. 2 RVG verhindert den wiederholten Gebührenanfall nicht; er verbietet lediglich die kumulative Geltendmachung von in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit mehrfach entstandenen Gebühren (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2014 - IV ZR 422/13 - Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2016 - 5 WF 245/15 - Rn. 2; VGH DStadt, Beschluss vom 08.08.2017 - 14 C 17.559 - Rn. 19 ff.).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    Ein etwaig missverständlicher Antrag ist als Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auslegen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - unter B I.1.
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    Denn verlautbart das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form oder liegt ein Verfahrensfehler des Gerichts vor, der - bei objektiver Betrachtungsweise - die von der Entscheidung Betroffenen in Unsicherheit über die Art des zulässigen Rechtsmittels versetzen, steht ihnen sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - unter II. 2. b) der Gründe; BGH, Beschluss vom 03.11.1998 - VI ZB 29/98 unter II. 2. b) bb) der Gründe).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    Denn verlautbart das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form oder liegt ein Verfahrensfehler des Gerichts vor, der - bei objektiver Betrachtungsweise - die von der Entscheidung Betroffenen in Unsicherheit über die Art des zulässigen Rechtsmittels versetzen, steht ihnen sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - unter II. 2. b) der Gründe; BGH, Beschluss vom 03.11.1998 - VI ZB 29/98 unter II. 2. b) bb) der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2016 - 5 Ta 264/15

    Gegenstandswert - Erteilung einer Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    b) Die Beschwerdekammer folgt im Interesse der bundesweiten Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Wertfestsetzung und damit verbunden im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit bei bestimmten typischen Fallkonstellationen den Vorschlägen der auf Ebene der Landesarbeitsgerichte eingerichteten Streitwertkommission, die im jeweils aktuellen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichte niedergelegt sind, derzeit in der Fassung vom 09.02.2018 (im Folgenden: Streitwertkatalog 2018, abgedruckt in NZA 2018, 497 ff.; ebenso LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2014 - 4 Ta 83/14 - Rn. 18 und Beschluss vom 29.07.2021 - 2 Ta 72/21 - Rn. 9; LAG Hessen, Beschluss vom 04.12.2015 - 1 Ta 280/15 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.02.2016 - 5 Ta 264/15 - Rn. 4; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.5.2016 - 5 Ta 7/16 - Rn. 10; LAG Sachsen, Beschluss vom 28.10.2013 - 4 Ta 172/13 (2) - unter II. 1 der Gründe LAG Hamm Beschluss vom 26.10.2022 - 8 Ta 198/22 - Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 14 C 17.559

    Rechtsanwaltsvergütung nach Trennung von Verfahren

    Auszug aus LAG München, 26.01.2024 - 3 Ta 233/23
    § 15 Abs. 2 RVG verhindert den wiederholten Gebührenanfall nicht; er verbietet lediglich die kumulative Geltendmachung von in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit mehrfach entstandenen Gebühren (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2014 - IV ZR 422/13 - Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2016 - 5 WF 245/15 - Rn. 2; VGH DStadt, Beschluss vom 08.08.2017 - 14 C 17.559 - Rn. 19 ff.).
  • LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23

    Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag

  • LAG Hamburg, 20.05.2016 - 5 Ta 7/16

    Streitwertkatalog - Zustimmungsersetzung bei Parallelfällen

  • LAG Sachsen, 28.10.2013 - 4 Ta 172/13

    Gegenstandswert für Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigungsvergleich;

  • LAG Hamm, 26.10.2022 - 8 Ta 198/22

    Vergleichsmehrwert; Wettbewerbsverbot; Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis;

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 1 Ta 280/15

    Streitwert; Vergleichsmehrwert; Sozialplanabfindung

  • LAG Nürnberg, 30.07.2014 - 4 Ta 83/14

    Streitwert - mehrere Abmahnungen

  • OLG Frankfurt, 08.01.2016 - 5 WF 245/15

    Terminsgebühr bei Abtrennung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2022 - 26 Ta 6057/22

    Steckengebliebenes Wertfestsetzungsverfahren

  • LAG Nürnberg, 29.07.2021 - 2 Ta 72/21

    Streitwert - Zwischenzeugnis - hilfsweise Zeugnis

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 5 Ta 164/12

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - wirtschaftliche Identität zwischen mehreren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6006/17

    Beschwerdefrist - Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an

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